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Informationen rund um die

Grundsteuer


Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer und und ist vom vorhandenen Grundbesitz abhängig. Sie ist von den Eigentümern des Grundbesitzes jährlich zu zahlen.

Bisher wird die Grundsteuer anhand von "Einheitswerten" berechnet. In Ost und West gibt es verschiedene Bezugsgrößen. Eine tatsächliche Wert­ent­wicklung ist so nicht klar bestimmbar. Deshalb hat das Bundes­verfassungs­gericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig erklärt. Zugleich forderte das Bundes­verfassungs­gericht eine gesetzliche Neu­regelung zur Grundsteuer bis Ende 2019.
Der 01.01.2022 wurde als Stichtag, auf den die neuen Grundstückswerte festzustellen sind, festgelegt. Ab dem 01.07.2022 bist zum 31.10.2022 ist der Termin zur Abgabe ihrer Daten zur Feststellung des Grundstückwerts beim Finanzamt.

Grundsätzlich besteht die gesetzliche Vorgabe zur elektronischen Erklärungsabgabe. Über "Mein ELSTER" ist die elektronische Erklärungsabgabe ab dem 1. Juli 2022 kostenlos möglich.

Um eine Erklärung über ELSTER einreichen zu können, wird ein Benutzerkonto benötigt. Dieses kann ab sofort kostenlos beantragt und auch steuerarten­übergreifend verwendet werden. Wer bereits über ein solches Benutzerkonto verfügt, kann dieses Konto auch für die Erklärungsabgabe im Rahmen der Grundsteuerreform verwenden. Eine erneute Registrierung ist nicht notwendig. Umgekehrt gilt: Wer sich im Zuge der Grundsteuerreform für eine Registrierung bei ELSTER entscheidet, kann das Benutzerkonto auch in den kommenden Jahren für andere Erklärungen gegenüber dem Finanzamt verwenden. (Ich reiche meine Steuererklärung schon seit Jahren papierlos mit/über ELSTER ein und hatte damit noch nie irgendwelche Probleme.)

Mit dem Benutzerkonto dürfen auch Erklärungen für Angehörige elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

Damit sie sich schon mal im Voraus informieren können, was für welche Daten sie für die Abgabe der Erklärung benötigen stelle ich ihnen das Formular(PDF) hier auf dieser Seite schon mal zur Verfügung.

Vielleicht haben sie schon - und wenn nicht, werden sie die entsprechenden Unterlagen/Informationen vom Finanzamt zugeschickt bekommen.

Download:


Weitere Links zur Grundsteuererklärung:
Formulare Grundsteuererklärung
Informationen für Grundstückseigentümer
Wissenswertes zur Grundsteuerreform
Abgabe - ELSTER

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